Ingenieure und Sachverständige
Mainz - Berlin

Schäden an Abdichtungen/ Drainagen

„Die Verlegung einer Drainage erlaubt dem Planer die Abdichtungsgüte zu verringern“

Nach DIN 18195 ist es möglich, bei wenig durchlässigen Böden, gegen Bodenfeuchte bzw. nichtstauendes Sickerwasser, statt aufstauendes Sickerwasser, abzudichten, sofern eine Drainage eingebaut wird. Aber diese muss der DIN 4095 entsprechen.

Sachverhalt:

Bein Neubau eines Einfamilienwohnhauses (2006) wird die Abdichtung, bei wenig durchlässigem
(bindigem) Boden, gegen Bodenfeuchte ausgeführt. Zusätzlich wird im Bauvertrag eine Drainage, mit folgender Leitungsbeschreibung, vereinbahrt:

X,xx m                                  

 

                                    

Drainage DN 100 als Stangen-Drainleitung aus geschlitzten Kunststoff-Teilsicker­rohren aus PVC-hart, mit Filtervlies

und Sickerschicht aus Lava, Körnung 16/32 liefern und an die Entwässerungsleitung anschließen. einschl. Formstücke.

incl. 2 Spülrohre mit Deckel

In Ortstermin wurde folgendes zur Drainage festgestellt:

Die Drainageleitung wurde auf ein Stück von ca. 50 cm Länge freigelegt. Es zeigte sich ein gelbes flexibles Drainagerohr mit einem Durchmesser von DN100 (10 cm). Eine, um das Rohr vorhandene, Sickerpackung war, durch die darüber liegenden Bodenarten, verschlammt. Ein Filtervlies, zwischen Bodenarten und Sickerpackung, war nicht vorhanden. Das Filtervlies konnte lediglich nebenliegend, auf dem Betonüberstand des Gebäudes, festgestellt werden. Das Filtervlies ist jedoch nicht ausreichend groß, um eine Sickerpackung so abzuschirmen, dass keine Bodenmasse in die Sickerpackung eintritt und die Durchlässigkeit somit behindert.

An der Wand befinden sich Drainageplatten aus Polystyrol, mit Rillen bzw. Schlitzen, zur Wasserableitung. Auf der Drainageplatte befindet sich eine „einfache“ Noppenfolie*.

Grundlagen:

DIN 4095 fordert:

5.2 Drainanlagen vor Wänden

5.2.1 Drainschicht

Die Drainschicht muß alle erdberührten Flächen bedecken und etwa 0,15m unter Geländeoberfläche abgedeckt werden. Am Fußpunkt ist die drucklose Weiterleitung des Wassers, bei mineralischer Ummantelung des Drainrohres durch mindestens 0,3m Einbindung, sicherzustellen. Die Drainschicht muß an Durchdringungen, Lichtschächten usw., dicht anschließen.

5.2.2 Drainleitung

Die Drainleitung muß alle erdberührten Wände erfassen. Bei Gebäuden ist sie möglichst als Ringleitung (siehe Bild 2) zu planen. Bei Verwendung von Kiessand, z. B. der Körnung 0/8 mm Sieblinie A 8 oder 0/32 mm Sieblinie B 32 nach DIN 1045, darf die Breite oder der Durchmesser der Wassereintrittsöffnungen der Rohre maximal 1,2mm und die Wassereintrittsfläche mindestens 20cm, 2 je m Rohrlänge, betragen. Bei Verwendung von gebrochenem Material muß die Eignung mit dem Rohrhersteller abgestimmt werden.

Die Drainleitung ist entlang der Außen­fundamente anzuordnen. Die Auflagerung auf Fundamentvorsprüngen ist im Regelfall unzulässig. Bei unregelmäßigen Grundrissen ist ein größerer Abstand von den Streifenfundamenten zulässig, wenn die sickerfähige und filterfeste Verbindung zwischen senkrechter Drainschicht und Drainleitung sicher­gestellt ist. Die Rohrsohle ist am Hochpunkt mindestens 0,2 m unter Oberfläche Rohbodenplatte anzuordnen. In keinem Fall darf der Rohrscheitel die Oberfläche der Rohbodenplatte überschreiten. Der Rohrgraben darf nicht tiefer als die Fundamentsohle geführt werden; die Fundamente sind notfalls zu vertiefen oder der Rohrgraben ist außerhalb des Druckausbreitungsbereiches der Fundamente zu verlegen.

Spülrohre (mindestens DN 300) sollen bei Richtungswechsel der Drainleitung angeordnet werden. Der Abstand der Spülrohre soll höchstens 50m betragen. Für Kontrollzwecke dürfen anstelle der Spülrohre Kontrollrohre mit mindestens DN 100 angeordnet werden. Der Übergabeschacht soll mindestens DN 1000 betragen.

Beurteilung:

Das vorhandene „gelbe“ Drainrohr entspricht nicht dem Text des Vertrages. Es handelt sich nicht um eine Stangen-Drainleitung, sondern um ein flexibles Drainrohr als Ringware.

Für das „gelbe“ Drainrohr wird von verschiedenen Herstellern der Anwendungsbereich wie folgt beschrieben:

In vielen Bereichen der Dränung, z.B. Tiefbau, Garten- und Landschaftsbau, Friedhöfe, Flugplatzbau, landwirtschaftlicher Dränbau etc **.

Eine Eignung als Drainage im Hochbau nach DIN 4095 ist hier nicht enthalten.

Das vorhandene Drainagerohr ist für den Zweck der Gebäudedrainung nicht geeignet *** !

Die Drainageplatte ist nur mit Einbau eines durchlässigen Filtervlieses zum Erdreich wirksam. Die verwendete Noppenfolie schränkt die Drainagewirkung ein.

Die DIN 4095 schreibt für alle Richtungswechsel den Einbau von Kontrollschächten DN 300 bzw. mindestens DN 100 vor (wie auch die vertragliche Vereinbahrung). Diese hätten für das vorgefundene Bauvorhaben zumindest an den Eckpunkten im Gartenbereich rechts und links vorhanden sein müssen. Kontrollschächte wurden nicht vorgefunden.

Eine nach unten - durch Folie - abgedichtete Wanne ist nach DIN 4095 nicht gefordert. Das Unterspülen des Fundamentes wird alleine durch die Lage bzw. die Tiefe der Gründung bestimmt.

Im Ergebnis entspricht die vorhandene Dränage nicht den Vorgaben der DIN 4095. Somit ist die Abdichtung für die vorhandene Belastung nicht ausreichend !!!

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* ohne Filtervlies, Sickerpackung usw.

** Beispielhaft wird die Beschreibung der Fa. Fränkische GmbH angegeben. Andere Beschreibungen sind ähnlich.

*** Vereinzelte Hersteller geben an, das Ihr, „gelbes“, nach DIN 1187 geprüftes flexibles Drainrohr, durch eine Erhöhung des Lochanteils die Forderungen der DIN 4095 erfüllt. Die Einhaltung der Norm bezieht sich jedoch nur auf diesen Punkt. Bei anderen einzuhaltenden Kriterien bezieht man sich darauf, dass dafür keine Nachweispflicht bestehe !! – Nach meiner Auffassung sind dies leider nur Stellungnahmen die dem Marketing dienen. Ob das geänderte Rohr als Drainage funktioniert bleibt letztendlich unklar. Ob ein solcher Nachweis gelingen würde lässt der Hersteller im dunkeln. Klar ist jedoch, das sich an der Verlegung des flexiblen Rohres nicht geändert hat. Die „Schlauche“ sind nach wie vor nur schlecht in die erforderlichen Lagen (nach DIN 4095) zu bringen.

 

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